Der Zutritt der Sportstätte (alle geschlossenen Räume wie Sattelkammer, Stallgassen und Reithallen) ist
ab 27.11.2021 jeder Person nach der 2G-Regel erlaubt. Ausgenommen sind alle unter 18-Jährigen. Ein
Impfnachweis ist auf Verlangen elektronisch nachzuweisen!
Ursula Schreeck Reitpark Stolpe
Bleibt gesund!